| Qadaa, Attahiyya und Taschahud |
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Pause, Ehrerbietung und Bezeugung Nach jeder zweiten und nach der letzten (also zweiten, dritten oder vierten) Raka’h sitzt man nach den Sadschdas wie bei der Dschilsa für die Qadaa (Pause) und betet sowohl das Attahiyya (die Ehrerbietung) wie auch das Taschahud (die Bezeugung). Attahiyya und Taschahud lauten wie folgt:
Lautschrift: At-taḥiyyātu li-llāhi wa-ṣ-ṣalawātu wa-ṭ-ṭayyibāt. A-Salāmu ‘alayku ayyuhā-n-nabiyyu wa raḥmatu-llāhi wa barakātuhu. As-Salāmu ‘alaynā wa ‘alā ‘ibādi-llāhi-ṣ-ṣāliḥīn. Ašhadu a-l-lā ilāha illā-llāh wa ašhadu anna Muhammadan ‘abduhū wa rasūluhu. Übersetzung: „Alles Zeugnis durch Wort, Tat und Spende gebührt Allah, und Ihm sind die Gebete und reinen Handlungen. Friede sei auf Dir, o Prophet, und Allahs Segnungen und Seine Barmherzigkeit. Friede sei auf uns und auf Allahs rechtschaffenen Dienern. Ich bezeuge, daß niemand anbetungswürdig ist außer Allah, und ich bezeuge, daß Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist.“ Während des Taschahud den Zeigefinger zu erheben ist Sunna. In den Traditionen heißt es, daß der Heilige Prophetßaw seine rechte Hand nahe ans Knie legte und alle Finger außer dem Zeigefinger und dem Daumen schloß. Bei den Worten (Tauhied46-Teil): Übersetzung: „Ich bezeuge, daß niemand anbetungswürdig ist außer Allah“
erhob er den Zeigefinger. Die Finger der linken Hand blieben gerade auf dem Knie liegen. (TIRMIDHI, Hadies Nr. 271) Zur Verdeutlichung: Mit Taschahud wird ausschließlich jener Teil der o.a. Gebete bezeichnet, in dem es heißt: „Ich bezeuge, daß niemand anbetungswürdig ist außer Allah, und ich bezeuge, daß Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist.“ Daher auch die Bezeichnung „Bezeugung“ oder „Bekenntnis“. |